Aus dem Gerichtssaale.
Was Breitwieser noch auf den Kerbholz hatte.
Transkription: Michael Strasser
Beim Militärgericht war seit 6. April 1918 gegen Johann Breitwieser ein Strafverfahren anhängig, das bereits bis zur Erhebung der Anklage gediehen war. In der Anklage, über die in kurzer Zeit vor dem Divisionsgericht verhandelt werden sollte, wurde dem Breitwiesr das Verbrechen der Desertion, ferner nicht weniger als fünfzehn Einbruchsdiebstähle, bei denen es sich zumeist um Beraubung von Kassen handelte, weiters das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit in zahreichen Fällen und schließlich die Übertretung des Waffenpatentes zur Last gelegt. Breitwieser ist nun tot und das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Gegen die Komplizen Brietwiesers, gegen die bereits auch rechtskräftig die Anklage erhoben ist, wird in Bälde beim Militätrgericht die Verhandlung stattfinden.