Johann Breitwieser Breitwieser-Schani

Auf der Suche nach dem Einbrecher Breitwieser.

Reichspost, 4. April 1918, Seite 5
Transkription: Michael Menedetter

Die Untaten des berüchtigten Einbrechers Breitwieser, der seit Monaten die Polizei in Atem hält, verlangen gebieterisch nach Sühne. Der Schwerverbrecher, der bei jeder Begegnung mit der Wache und der Militärpolizei auf seine Verfolger schießt, hat auch zu dem bedauernswerten Mißverständnis in dem Cafe Fleischhacker auf der Praterstraße, bei dem drei Personen durch Schüsse verletzt wurden, Anlaß geboten. Nunmehr hat die Polizeidirektion eine mit dem Bilde Breitwiesers versehene Kundmachung erlassen. Sie hat folgenden Wortlaut: Johann Breitwieser, Hilfsarbeiter, am 13. April 1891 zu Wien geboren und zuständig, derzeit Landsturminfanterist, welcher beim k. k. Landwehrdivisionsgerichte in Wien wegen Mordversuches, Einbruchsdiebstahles und Desertion in Untersuchung steht, ist am 24. November 1917 aus dem k. k. Garnisonsarreste entwichen, hat seither mit Komplizen eine Reihe von Kasseneinbrüchen verübt und bereits mehrmals auf behördliche Organe geschossen, um sich der Verhaftung zu entziehen. Es wird ersucht, nach Johann Breitwieser die eingehendsten Erhebungen zu pflegen, ihn zu verhaften und anher oder der nächsten Militärbehörde zu überstellen. Bei der Verhaftung wäre die größte Vorsicht geboten, da Breitwieser stets sofort schießt; er wäre weiters gesichert zu verwahren, da er auszubrechen sucht. Breitwieser ist ziemlich groß, mittelstark, hat schwarzbraune Haare, dunkelbraunen, englisch gestutzten Schnurrbart, trägt gewöhnlich feldgraue Uniform mit grünen Aufschlägen, kurzen Mantel oder Pelzrock und Wickelgamaschen; er könnte jedoch auch bürgerlich gekleidet sein, möglicherweise braunen Winterrock, rückwärts mit Spange, grünlichen, weichen Hut und lichtbraune Gamaschen tragen. Für die Ergreifung des Johann Breitwieser oder für Anhaltspunkte, welche zu seiner Ergreifung führen, ist eine Belohnung bis zu 1000 Kr. ausgesetzt, deren Verteilung sich die Polizeidirektion mit Ausschluß jeden Rechtsweges vorbehält. Mitteilungen über sachdienliche Wahrnehmungen wollen auf dem kürzesten Wege dem Sicherheitsbureau der Polizeidirektion (Telephon Nr. 13404 und 13406) oder dem nächstgelegenen Kommissariate oder Wachzimmer gemacht werden.

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