Johann Breitwieser Breitwieser-Schani

Das Quartiergeld des Einbrechers und Mörders Breitwieser.

Reichspost, 9. September 1918, Seite 3
Transkription: Michael Strasser

Vor einem Erkenntnissenat unter dem Vorsitze des Oberlandesgerichtsrates Dr. Pettenhofer hatte sich heute eine Anzahl von Personen wegen Diebstahlsteilnehmung und Vorschubleistung zur Desertion zu verantworten. Der Steinmetzmeister Alois Buresch und seine Frau Anna Buresch hatten drei Wochen hindurch dem jetzt wegen Mordes in militärgerichtlicher Untersuchung stehenden Johann Breitwieser sowie seinem Genossen Leopold Kucera mit ihren beiden Geliebten Unterstand gewährt und als Miete für eine Kammer wöchentlich 170 Kronen verlangt. Zu dieser Zeit hatten Breitwieser und Kucera einen Einbruch bei der Firma Karpel verübt und Seidenstoffe im Werte von 120.000 Kronen sowie 3654 Kronen Bargeld geraubt. Alois Buresch fuhr mit einem großen Teil der gestohlenen Waren nach Trebitsch und verkaufte sie dort um 4578 Kronen. Als er von der Reise zurückkam, war gerade die Polizei in seiner Wohnung und er steckte das Geld sowie den Rest der nichtverkauften Seide seiner Frau zu, die alles zu der Schneiderin Emma Schöny brachte, wo Geld und Seide später gefunden wurden.

Die Schneiderin Ida Simene hat im Jänner dieses Jahres die Einbrecher Wenzel Kopetzky und Leopold Kucera in ihrer Wohnung verborgen gehalten und Wertsachen, insbesondere Triebriemen, die aus Diebstählen stammten, verhandelt. Die Mechanikersgattin Paula Radenitsch war gleichfalls mit Breitwieser bekannt und hat ihn im November 1917, nachdem er aus dem Militärarrest ausgebrochen war, für eine Nacht beherbergt, obwohl ihr bekannt war, daß er seit langem von der Militärbehörde verfolgt werde. Auch die Hilfsarbeiterin Marie Engel hat den Deserteur Wenzel Kopetzky längere Zeit bei sich unangemeldet wohnen lassen und für ihn gestohlene Sachen verhandelt.

Die Angeklagten gaben zu ihrer Verantwortung im wesentlichen an, sie hätten nicht gewußt, daß ihre Mieter Militärflüchtlinge und Einbrecher seien, auch sei ihnen nicht bekannt gewesen, daß die in ihre Wohnungen gebrachten Sachen von Diebstählen herrührten. Der Gerichtshof verurteilte auf Grund der Beweisergebnisse Alois Buresch zu zwei Jahren, Anna Buresch zu achtzehn Monaten, Ida Simene zu fünfzehn Monaten schweren Kerkers und Paula Radenitsch zu sechs Wochen einfachen Kerkers. Emma Schöny wurde freigesprochen. Gegen drei Angeklagte, die Sachen verhehlt haben sollen, wurde das Verfahren ausgeschieden.

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